Roedale Precision
Inh. Peter Lincoln
Jahnstr. 23
49205 Hasbergen
Tel: (+49) 5405/5077999
Fax: (+49) 5405/5077990
E-Mail: inforoedale.de
Internet: http://www.roedale.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE814379633
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG: Peter Lincoln
Haftungshinweise
Der Inhalt dieser Website ist Eigentum von der Firma Roedale Precison.
Sie erklären sich mit den nun folgenden Bedingungen einverstanden, wenn die auf unsere Seiten zugreifen und diese nutzen:
Zuständige Behörde:
Landkreis Osnabrück
Kreishaus
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
I. Allgemeines
1. Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Angebote,
Beratungen und Reparaturen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Bedingungen
des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich
anerkennen.
2. Daten unserer Kunden werden von uns EDV- mässig gespeichert und verarbeitet,
soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung
erforderlich ist.
3. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354
a
HGB bleibt unberührt.
4. Der Verkauf, Weiterverkauf und Disposition der Güter, sowie jedweder
damit verbundener Technologie oder Dokumentation kann dem deutschen, EU-, US-Exportkontrollrecht
und ggf. weiterer Staaten unterliegen. Ein Weiterverkauf in Embargoländer
bzw. an gesperrte Personen bzw. an Personen, welche die Güter militärisch,
für ABC-Waffen oder für die Kerntechnik verwenden oder verwenden können,
ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Der Käufer (Weiterverkäufer)
erklärt mit der Bestellung die Konformität mit derlei Gesetzen und
Verordnungen, sowie dass die Ware nicht direkt oder indirekt in Länder geliefert
wird, die eine Einfuhr dieser Waren verbieten oder einschränken. Der Käufer
erklärt, alle für die Ausfuhr bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen
zu erhalten.
II. Auskünfte, Beratungen
Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Waren erfolgen aufgrund unserer
bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte, insbesondere auch Leistungsangaben,
sind ermittelte Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung
der Werte und Anwendungsmöglichkeiten können wir nicht übernehmen.
III. Angebot und Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern auf die Verbindlichkeit im Angebot
nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag
kommt erst zustande, wenn wir die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag
schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert haben.
2. Sämtliche Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren
Angeboten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben,
sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine garantierten
Beschaffenheits-merkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware.
Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in
der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, sind
in jedem Fall branchenübliche Abweichungen zulässig.
IV. Preise
1. Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung
genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Sämtliche Preise sind Bruttopreise, einschließlich der Umsatzsteuer
in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten
unsere Preise jeweils ab Hasbergen. Der Kunde hat zusätzlich Frachtkosten,
besondere, über die handelsübliche Verpackung hinausgehende Verpackungskosten,
Nebengebühren, öffentliche Abgaben und Zölle zu tragen.
V. Widerrufsrecht (gem. § 3 FernabsatzG)
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn
Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und
auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel
246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten
gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3
EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Peter Lincoln
Roedale Precision
Jahnstr 23 - 49205 Hasbergen - Germany
Fax: (+49) 5405-606530
E-Mail: inforoedale.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren
beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.
Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen
Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf
einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung
der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung
der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren
der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich
ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt
oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für
Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von
30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren
Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
VI. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, muß der Kunde ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung
der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen
kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Sache nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterläßt, was deren Wert
beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren
Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, hat der Besteller die Kosten
der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Andernfalls ist die Rücksendung für den Besteller kostenfrei. Bitte
nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir lassen die Waren ggf.abholen oder senden Ihnen eine Paketmarke für eine
kostenfreie Retour zu.
VII. Sonderanfertigungen / Fertigung nach Anweisungen des Kunden
1. Bei Fertigung nach Kundenzeichnungen, Mustern und sonstigen Anweisungen des
Kunden übernehmen wir für die Funktionstauglichkeit des Produktes
und für sonstige
Mängel, soweit diese Umstände auf den Kundenanweisungen beruhen, keine
Gewähr und Haftung.
2. Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter, auch aus Produkthaftung,
gegen uns wegen durch die Ware verursachter Schäden frei, es sei denn, dass
wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
3. Der Kunde übernimmt uns gegenüber die Gewähr, dass die Herstellung
und Lieferung der nach seinen Anweisungen gefertigten Ware keine Schutzrechte
Dritter verletzt. Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechten uns gegenüber
sind wir ohne rechtliche Prüfung der etwaigen Ansprüche Dritter berechtigt,
nach Anhörung des Kunden vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass
der Dritte die Geltendmachung der Schutzrechte innerhalb von 8 Tagen durch schriftliche
Erklärung uns gegenüber zurückzieht. Der Kunde hat uns durch die
Geltendmachung der Schutzrechte etwaige entstandene Schäden zu ersetzen.
Im Falle des Rücktritts sind die von uns bisher geleisteten Arbeiten zu
vergüten. Weitergehende Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben
unberührt.
4. Die für die Durchführung des Auftrages von uns gefertigten Formen,
Werkzeuge und Konstruktionsunterlagen sind ausschließlich unser Eigentum.
Ansprüche hierauf stehen dem Kunden nicht zu, auch wenn er sich an den Kosten
für die Herstellung von Formen, Werkzeugen und Konstruktionsunterlagen beteiligt,
es sei denn, dass ausdrücklich anderes vereinbart worden.
5. Sonderanfertigungen oder im Auftrag des Kunden bei Dritten bestellte Ware
können nicht storniert oder zurückgenommen werden.
Waffen und Waffenteile können nur gegen Vorlage der gültigen Erwerbsberechtigung
geliefert werden.
6. Bei Sonderanfertigungen / Sonderbestellungen, z.B. Semi-Custom Bespoke und
Full-Custom Bespoke Gewehre (Das sind alle Waffen, die per Kundenanweisung in
Einzelverfahren hergestellt werden, sowie alle Waffen, die nicht standardmäßige
Komponenten beinhalten) und Teile davon ist eine Teilzahlung von 60%
der Gesamtsumme bei der Auftragserteilung fällig.Diese 60% Teilzahlung
beinhaltet unsere Bearbeitungsgebühr für bis zum Vertragsabschluss
erbrachte Beratungsleistung, Komponenten-Bestellungsleistung sowie Komponenten-Herstellung,
-Bearbeitung und -Bereitstellung. Der zweite Teilzahlung von
40% erwarten wir bei Fertigstellung!
Bei einer Stornierung des Auftrages durch den Kunden wird die erste Teilzahlung NICHT
zurückerstattet,sondern vergütet unsere bisherige erbrachte Leistung.
VIII. Versand:
1. Versand und Transport an den Kunden erfolgen stets mit einem für den
Waffenversand zertifizierten Logistikunternehmen auf Gefahr des Kunden. Die Zustellung
erfolgt persönlich und mit Identitätskontrolle (Personalausweis). Die
Versendung von Waffen erfolgt immer in einem Hartschalenkoffer, denn nur dieser
Versand garantiert, dass die Waffe unbeschädigt bei angeliefert wird. Die
durch diese Versandform entstehenden Kosten werden gesondert in der Rechnung
ausgewiesen.
2. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald
die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist oder zwecks Versendung unseren Betrieb verlassen hat.
3. Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim
Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über.
4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden
Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der
zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
5. Für den Fall der Zusendung einer Waffe durch den Kunden empfehlen wird
ein mit Luftpolsterfolie umwickelten Hartschalenwaffenkoffer. Unzureichend verpackte
Waffen fallen nicht in den Rahmen der Versicherungsbedingungen des Spediteurs.
Eine Haftung für daraus hervorgehende Schäden wird nicht übernommen
Die Rücksendung von Waffen erfolgt unabhängig von der Verpackung bei
Zusendung nur im Hartschalenkoffer (s. o.)
6. Für die Bearbeitung der Waffe sind folgende Unterlagen beizufügen:
IX. Zahlung
1. Zahlungen sind in Euro zu leisten und haben porto- und spesenfrei
zu erfolgen.
Wir liefern nur gegen Vorkasse, Kreditkarte und Barzahlung.
2. Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen, jeweils ab Rechnungsdatum,
zu erfolgen.
3. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in
Höhe von 5 %-Punkten (bei Unternehmern 8%-Punkte) über dem
Basiszinssatz
nach § 247 BGB zu berechnen. Weitere Ansprüche im Verzugsfalle
bleiben unberührt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt
es auf den Zahlungseingang an.
4. Soweit Kosten und Zinsen anfallen, sind wir berechtigt, entsprechend
den gesetzlichen Tilgungsbestimmungen Zahlungen zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen
durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Alle unsere Forderungen – auch solche aus anderen Verträgen
mit dem Kunden -werden
sofort fällig im Falle des Zahlungsverzuges, der Zahlungseinstellung
des Kunden oder wenn uns sonst Umstände bekannt werden, die zu begründeten
und erheblichen Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben.
Das gilt auch dann, wenn diese Umstände auf Seiten des Kunden schon
bei Vertragsabschluß vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren
oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder
Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung
vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben
unberührt.
X. Lieferungen/Lieferfristen Lagerwaren
1. Lieferungen erfolgen in der Regel ab Lager (Hasbergen), sofern nicht
durch Lieferverzögerungen unserer Lieferanten Engpässe auftreten.
Bei Lieferfristen von mehr als einer Woche erhalten Sie eine Auftragsbestätigung,
aus der die ungefähre Lieferzeit hervorgeht.
2. Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung
als vereinbart.
Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor
eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung
etwa erforderlicher Bescheinigungen. Sie gelten mit der fristgerechten
Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser
Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
3. Bei Fristen und Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht
ausdrücklich als fest bezeichnet sind, kann uns der Kunde drei Wochen
nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung/ Leistung setzen.
Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten.
4. Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte
aus Verzug des
Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber
nicht nachkommt. Im Falle einer Pflichtverletzung durch uns – gleich
aus welchem
Grunde –haften wir für Schadensersatzansprüche gleich
welcher Art nur nach Maßgabe der von Abschnitt XIII dieser Bedingungen.
5. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nach zweimaliger erfolgloser
Nachfristsetzung berechtigt, es sei denn, dass das Hindernis nur vorübergehender
Natur und die Verschiebung des Leistungstermins dem Kunden zumutbar ist.
XI. Lieferfristen auf Sonderbestellungen:
Bei Sonderanfertigungen / Sonderbestellungen, z.B. Semi-Custom Bespoke und
Full-Custom Bespoke Gewehren sowie Custom angefertigte teike geben
wir generell keine Liefertermine. Die Lieferzeiten werden hauptsächlich
durch unsere Lieferanten sowie unsere Auftragslage bestimmt.
Ungefähre Lieferzeitabschätzungen können erst gegeben
werden, wenn ALLE für den Auftrag benötigten Komponenten bei
uns eingetroffen sind. Liefertermine sind erst dann für uns verbindlich,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.Die Bearbeitung
unserer Aufträge erfolgt nach Warenverfügbarkeit und dem Eingangsdatum
der Bestellung. Aus Fairness gegenüber unseren Kunden werden wir
von diesem Verfahren KEINE Ausnahmen machen.
Höhere Gewalt, Streik, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten
oder ähnliches, welche die normale Lagerhaltung oder den Transport
behindern, entbinden uns von den eingegangenen Verpflichtungen.
XII. Export: Europa / weltweit (siehe Versand)
XIII. Gewährleistungsansprüche/ Rügepflicht
1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich
nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit
sorgfältig zu untersuchen.
Wenn eine Sendung sichtbar beschädigt ist, hat der Kunde umgehend
von dem Frachtführer, der Post oder Spedition ein amtliches Schadensprotokoll
aufnehmen zu lassen.
Die Rügefrist im Sinne von § 377 Abs. 1 und 2 HGB beträgt
8 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per
Telefax) Rüge bei uns. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
beträgt 12 Monate (24 Monate bei Verbrauchern).
2. Durchgeführte Arbeiten aufgrund anerkannter Gewährleistungsansprüche
des Kunden führen zu einer Hemmung der Verjährung. Der Neubeginn
der Verjährung ist ausgeschlossen, außer in Fällen des
Vorliegens von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Die beanstandete Ware ist uns in der Original- oder einer gleichwertigen
Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter
und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel
im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die Beseitigung
des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache, dabei tragen
wir die Mangelbeseitigungskosten soweit sich diese nicht dadurch erhöhen,
dass der Liefergegenstand vom Kunden an einen anderen als den Erfüllungsort
verbracht worden ist.
4. Für Schäden, die im Zuge von Reinigungsverfahren oder durch
unsachgemäße Behandlung entstanden sind, sowie für Schaft-
oder Federbrüche haften wir nicht.
5. Wir sind berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung
zu verweigern. Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung, ihres
Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Kunden ist dieser
zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Eine Gewährleistung
für Mängel am gelieferten Produkt oder an Produktteilen, die
ihre Ursache im üblichen Verschleiß haben, ist ausgeschlossen.
6. Zum Rücktritt vom Vertrag – soweit ein Rücktritt nicht
gesetzlich ausgeschlossen ist– oder zur Minderung des Kaufpreises
ist der Kunde erst nach Ablauf von zwei erfolglosen von ihm gesetzten
angemessenen Fristen zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn,
die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
Im Fall des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung,
Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die eigenübliche
Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche
Verschulden.
7. Für etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche
des Kunden gelten die Bestimmungen in Abschnitt XIV.
8. Wir sind – neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen – zur
Verweigerung der
Nacherfüllung auch dann und solange berechtigt, wie uns der Kunde
nicht auf unsere
Aufforderung hin die beanstandete Ware zugesandt hat; ein Rücktrittsrecht
oder
Minderungsrecht steht dem Kunden wegen einer solchen Verweigerung nicht
zu.
Mängelrechte stehen dem Kunden nicht zu, wenn ohne unsere Zustimmung
Eingriffe
oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, der
Kunde weist
nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen
verursacht wurde.
9. Handelt es sich bei dem Endabnehmer des Kaufgegenstandes in der Lieferkette
um einen Verbraucher, so ist der Kunde – unter den weiteren Voraussetzungen
des § 377 Handelsgesetzbuch – zum Rückgriff nach den
gesetzlichen Bestimmungen der §§
478, 479 BGB berechtigt, jedoch stehen dem Kunden etwaige Schadensersatzansprüche
und Aufwendungsersatzansprüche nur nach Maßgabe von Abschnitt
XIV zu.
10. Ein Mangel liegt nicht vor bei branchenüblichen Abweichungen
der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung. Bei Waren, die
als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen
dem Käufer keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu.
11. Wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
an
den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass
der Kunde nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
12. Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren
Angeboten und
Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-
und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte.
Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen
oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht Grenzen für zulässige
Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt
und als solche bezeichnet sind, sind in jedem Fall branchenübliche
Abweichungen zulässig.
13. Sofern der Kunde gebrauchte Produkte von uns erwirbt, liefern wir
unter Ausschluss jeder Gewährleistung, es sei denn, wir haben mit
dem Kunden ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
XIV. Haftungsbegrenzung
1. Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen
Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung – unter
Einschluss der mangelhaften Lieferung einer Gattungssache –, unerlaubten
Handlung und Produzentenhaftung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich
weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur
im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall
der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes
gefährdet). Jedoch ist unsere Haftung – ausgenommen der Fall
des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen
Schaden beschränkt.
2. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener
oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten
Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher
Nebenpflichten – insbesondere Anleitung für Bedienung und
Wartung des Liefergegenstandes – im Einzelfall nicht vertragsgemäß verwendet
werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers
Ziff. 1 und 7, sowie die Regelungen unter XI.
3. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit
nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises.
4. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung
für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber
auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Ziff. 2 bleibt unberührt.
5. Die in den Ziff. 1 – 3 enthaltenen Haftungsausschlüsse
und –beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444
BGB (siehe Abschnitt X Ziff. 5), im Fall des arglistigen Verschweigens
eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren,
gleich aus welchem Rechtsgrund, spätestens in einem Jahr seit Ablieferung
der Sache an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis
oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründenden
Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses
Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen
– im Fall einer Haftung für Vorsatz und in den in Ziff. 5 genannten
Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben
Vorrang.
7. Ist der Kunde ein Zwischenhändler für die an ihn gelieferte
Sache und der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die
Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruches des Kunden gegen
uns die gesetzlichen Bestimmungen.
XV. Eigentumsvorbehalt:
1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung
sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem
der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis einschließlich
der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen aus gleichzeitig
abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders
bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
Hersteller im Sinne
von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt
als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. 1.
3. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit
anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen
Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum
Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum
durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits
jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der
Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie
unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte
gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. 1.
XVI. Sonstiges/Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung unser
Lager in Hasbergen.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist
nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden, für Klagen
des Kunden ausschließlich der Sitz von Roedale Precision. in Hasbergen
LK Osnabrück. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche
Zuständigkeiten bleiben unberührt.
3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Verweisungsvorschriften.
Das UN-Kaufrecht (CISG) findet ebenfalls keine Anwendung.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmungen gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung
als vereinbart.
Roedale Precision