Schießlärmminderung

 

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Schalldämpfer und Waffengesetz

Aus rechtlichen Gründen möchten wir Sie auf ein paar Fakten aufmerksam machen:

Im deutschen Waffenrecht werden seit 1972 Schalldämpfer für Feuerwaffen wie folgt beschrieben: "Schalldämpfer sind bestimmte Vorrichtungen, die den Mündungsknall wesentlich mindern". Unter dem deutschen Waffengesetz werden Schalldämpfer wesentlichen Teilen von Schusswaffen und den Waffen, für die sie bestimmt sind, gleichgestellt . Sie zu besitzen setzt persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde und ein Bedürfnis voraus. Der Besitz von Schalldämpfern ist also nur dann erlaubt, wenn sie in einer WBK eingetragen sind. Für den Erwerb von Schalldämpfern  in Deutschland ist ein Voreintrag in der WBK erforderlich. Genehmigungen für den Erwerb eines Schalldämpfers werden von den Erlaubnisbehörden in der Regel dann erteilt, wenn ein Bedürfnis glaubhaft gemacht wird. Momentan werden deutschen Förstern und Berufsjägern Genehmigungen hierzu erteilt. Leider werden Anträge von deutschen Freizeitjägern aber regelmäßig abgelehnt. Diese Tatsache ist für uns nicht verständlich da die Verwendung eines Schalldämpfers als optimaler Gehörschutz gilt. Dass Genehmigungen nicht für alle Jäger(Innen) erteilt werden ist nicht in Ordnung, da nach dem GG in Deutschland alle Menschen gleich zu behandeln sind. Dies gilt auch und insbesondere für den Gesundheitsbereich. Das Gehör eines nichtberuflichen Jägers(in) ist genauso wie das von einem beruflich Jagendem schützenswert. Die Folgen von Schwerhörigkeit und anderen Gehörschäden sind gleichermassen tragisch für berufliche sowie nicht berufliche Jäger und Jägerinnen. 

 WaffVerwV 8.1.6 Ein Bedürfnis zum Erwerb von Schalldämpfern oder von Waffen mit eingebautem Schalldämpfer kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht (z. B. Abschuß von Gehegewild bei weitergehend nachgewiesener Unumgänglichkeit der Verwendung eines Schalldämpfers).

Die Unumgänglichkeit der Verwendung eines Schalldämpfers sieht aus wie folgt: 
Aus Gesundheitlichen Gründen als Gehörschutz nach der  EG-Richtlinie 10/2003  Art.3, sowie die LärmVibrationsArbSchV (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung9 2007 vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960) geändert worden ist, ( siehe § 6 Auslösewerte bei Lärm sowie § 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition)  und auch der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.
 Der Schalldruckpegel schalenwild- sowie raubwildtauglicher Kugelwaffen ab und inklusiv Kaliber .22Hornet  übersteigt den 137 db(C) Auslösewert deutlich.  Also muss bei beruflichem Schießen ein Schalldämpfer nach dem Stand der Technik an der Schusswaffe angebracht werden, um den Schalldruck am Entstehungsort (Schallquelle) soweit wie möglich zu vermindern. Das gilt für alle Beschäftigten,  Angestellte wie auch Selbständige.
 Das deutsche Bundesinnenministerium hat inzwischen den Waffenbehörden der Länder „ermessensleitend“ mitgeteilt, ein Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis für den Besitz eines Schalldämpfers bestehe, wenn die Voraussetzungen entsprechend der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vorliegen.  
 Der Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis für den Besitz und Verwendung eines Schalldämpfers besteht für jeden Beschäftigten, der berufsbedingt schießen muss. Also alle Berufsjäger - Förster - Büchsenmacher - Jagdscheinausbilder - Profi Sportschützen - Jagdpächter ( Ein Jagdpächter leitet ein Jagdunternehmen)  und selbständige Jäger, die beim Ordnungsamt ein Gewerbe für die „Ausübung der Jagd und Handel mit selbstgeworbenem Wildbret“ angemeldet haben. 

Damit die Situation klar ist für jeden: 
Beruflich jagende / schießende in Deutschland lebende Bürger dürfen Schalldämpfer verwenden, und müssen sogar nach dem LärmVibrationsArbSchV  einen Schalldämpfer benutzen !!!
Diese Tatsache wird durch die einschlägigen Verordnungen der Bundesministerien bestätigt. Die Waffenbehörden sind daran gebunden, ebenso jeder in Deutschland(auch in Niedersachsen und Bayern !)
 Der Weg zu legalem  Schalldämpferbesitz in Deutschland:
Momentan ist die Situation in Deutschland so, dass Änderungen in Bewegung sind. Diverse Forstbehörden und Berufsjäger haben die oben ausgeführte Tatsache, dass Schalldämpfer unumgänglich sind gemerkt. Das  Bundesinnenministerium hat inzwischen den Waffenbehörden aller Bundesländer „ermessensleitend“ mitgeteilt, ein Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis für den Besitz eines Schalldämpfers bestehe, wenn die Voraussetzungen entsprechend der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vorliegen. Diverse Behörden haben diese Information erhalten und gemerkt, dass Sie Genehmigungen erteilen müssen.
In den oben genannten Gesetzten wird niedergeschrieben, warum Genehmigungen erteilt werden müssen. 

Sie sind jemand, der beruflich Schießen muss und möchten ihre Gesundheit schützen?  Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Schalldämpfer bei ihrer Behörde.
Sie sind Freizeitjäger und möchten ihre Gesundheit schützen ? Melden Sie ein Nebengewerbe für die „Ausübung der Jagd und Handel mit selbstgeworbenem Wildbret " bei ihrem Ordnungsamt an und stellen einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Schalldämpfer bei ihrer Behörde. 

Musterantrag finden Sie hier:http://www.roedaleprecision.com/docs/Musterantrag.pdf
Sie können gerne Ihre Behörde auf unsere Webseite und die hier erhaltenen Informationen aufmerksam machen. Sie wird Ihnen entweder eine Genehmigung erteilen oder ablehnen. Bei Ablehnung raten wir zur Klage.

Freie Schalldämpfer:
Freie Schalldämpfer für Luftdruckwaffen und Deko Schalldämpfer sind nicht genehmigungspflichtig. 
Achtung !  Das Anbringen eines Gewindes am Deko-Schalldämpfer zur Aufnahme an einem Waffenlauf, oder das Ändern eines Schalldämpfers für Luftdruckwaffen, damit er für andere Waffen verwendet werden kann, ist ohne eine hierfür erforderliche Waffenherstellungsgenehmigung ein Verstoß gegen das deutsche Waffengesetz.

Schalldämpfer in der EU / Schengener Raum
Schalldämpfer sind in vielen Europäischen Ländern frei verkäuflich, z.B. Frankreich, Finnland, Norwegen, Polen.
Schalldämpfer sind in vielen Europäischen Ländern genehmigungspflichtig und Genehmigungen werden auf Anfrage erteilt, z.B. Großbritannien, Schweden, Irland, Dänemark
Schalldämpfer sind in einigen Europäischen Ländern genehmigungspflichtig und Genehmigungen waren trotz der EU- und Nationalen Lärmschutzgesetze schwer zu bekommen. ( Deutschland, Holland, Spanien etc) Diese Situation ändert sich zur Zeit 

http://www.roedaleprecision.com/docs/Musterantrag.pdf
Ihre Behörde wird Ihnen entweder eine Genehmigung erteilen oder ablehnen. Bei Ablehnung raten wir zur Klage.